iTunes- und AppStore

iTunes- und AppStore Rückgabe von Apps & Titeln

von | Okt 25, 2014 | Apple Hardware | 2 Kommentare

Dass Apple seit einiger Zeit über ihre Webseite reportaproblem.apple.com anbietet, sich Einkäufe über ein automatisches System selbst erstatten zu lassen, hat bei mir einige Zeit super funktioniert. Aber offensichtlich habe ich dazu etwas falsch verstanden und es nach Auffassung von Apple wohl etwas übertrieben, denn bei mir funktioniert dieser Automatismus seit kurzem nicht mehr, der Rückerstatten-Button ist für mich nicht mehr verfügbar.

Daher nahm ich das dieser Tage einfach mal zum Anlass, genauer beim iTunes-Support nachzufragen und wurde letztlich in meiner Vermutung bestätigt. Zwar erhielt ich weiterhin eine Erstattung aber nicht mehr automatisch, das ist weiterhin gesperrt, sondern ausschließlich über eine manuelle Supportanfrage.

Die Antwort von Apple schaut folgendermaßen aus.

Ihnen sind in letzter Zeit viele Erstattungen gewährt wurden. 

Die Rückerstattung für den Kauf stellt eine gültige Ausnahme von den iTunes Store Nutzungsbedingungen dar, aus denen hervorgeht, dass alle Einkäufe endgültig sind.

Alles klar, das ist soweit eindeutig.

Ab wann übertreibt man es offensichtlich mit Rückerstattungen?

Nun habe ich der Übersichtlichkeit halber einfach mal gezählt, um feststellen zu können, wie denn meine Statistik tatsächlich ausschaut. Rückverfolgen lassen sich am heutigen Tag unter reportaproblem.apple.com alle Einkäufe ab 01.08.2014. Ab diesem Zeitpunkt komme ich auf:

  • 73 Einkäufe (einschließlich Gratis-Apps) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 73,35 Euro. Im Einzelnen sind das: 66 Apps für iOS und OS X ›› 6 Musiktitel ›› 1 Film.
  • Davon gab es auf Veranlassung von mir 6 Erstattungen mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 22,14 Euro

Ob das nun viel oder wenig ist, möchte ich an dieser Stelle nicht werten. Schaue ich mir jedoch an, was wir regelmäßig in Hardware von Apple – davon allein in diesem Jahr – investiert haben, dann haben wir sicher noch etwas Kulanz für künftige Erstattungen zum Verbrauchen übrig. Um jedoch abschließend auch wirklich 100% sicher zu sein, fragte ich noch mal nach:

„Sorry, dann hatte ich etwas grundsätzlich missverstanden.

Also ist es nicht so, dass Apps auch zum Test – für ein erstes Ausprobieren – geladen werden dürfen, um diese dann, wenn bspw. der geplante Zweck doch nicht / nicht richtig erfüllt wird, zurück gegeben werden dürfen? “

Daraufhin die Antwort der Apple-Support Mitarbeiterin.

Ja, dann liegt hier offensichtlich ein Missverständnis vor.

Wenn der Hersteller ausdrücklich von einer „Test-Version“ seines Produktes spricht, dann ist dies auch meistens deklariert und es entsteht kein finanzieller Schaden. Ansonsten sind alle Einkäufe im iTunes Store endgültig.

Zum Schluss bestätige ich Ihnen gern, dass der Rückerstattungsbutton nur im Einzelfall zu benutzen ist.

Fazit zur Rückerstattung von Einkäufen im iTunes- und App-Store

Somit ist die Angelegenheit nunmehr absolut eindeutig. Sämtliche Einkäufe im iTunes – und AppStore sind sofort als endgültig zu betrachten. Die Einführung der Rückerstatten-Funktion über reportaproblem.apple.com stellt lediglich eine Erleichterung dar und nutzt man diese Funktion zu oft, geht der Button verloren. Für wie lange Zeit, kann ich derzeit nicht sagen.

Dennoch sind weiterhin Erstattungen möglich, nur eben von Einzelfall zu Einzelfall über den Weg als manuelle iTunes-Support-Anfrage. Ebenfalls ist es endlich an der Zeit, dass Apple ein generelles Rückgaberecht einräumt und sei es nur für die Dauer von Stunden unmittelbar nach dem Kauf, dass Apps ohne Einschränkung zurück gegeben werden können. Denn meist merkt man erst, wenn diese geöffnet werden, dass es ein Fehlkauf war.

Vielen Dank, liebe Apple-Support-Mitarbeiterin für die Geduld zur Beantwortung meiner Fragen.

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2 Kommentare

  1. DAS WAR IMMER SCHON SO – nichts neues!
    Apple hat hier keineswegs AGB o.ä. geändert. Einkäufe waren IMMER schon endgültig. Ein „ausborgen“ von Apps und „Rückgabe“ (ähnliches Schindluder treiben wohl auch viele Kunden bei Amazon) sind weder ethisch OK noch durch die AGB abgedeckt. Wenn man Apps für seinen Blog o.ä. tetsen will muss man sie eben kaufen – und nicht danach einfach zurückgeben. Derartige Vorgehensweise als „übertrieben“ zu bezeichnen ist gerechtfertigt.

    Antworten
    • Christoph, mein Artikel soll auch keine Kritik an Apple sein, sondern lediglich vermitteln, dass die vor einiger Zeit von Apple selbst, eingeführte „erleichterte Rückgabe“ von Apps nichts mit einem grundsätzlichen Rückgaberecht zu tun hat; wie wohl nicht nur ich fälschlicherweise angenommen habe.

      Antworten

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